Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zum Sportabzeichen-Wettbewerb 2025 der Sparkassen-Finanzgruppe.

  1. Allgemeines

    Im Rahmen des bundesweit durchgeführten Sportabzeichen-Wettbewerbs 2025 der Sparkassen-Finanzgruppe werden von einer Jury zehn herausragende soziale Engagements für das Deutsche Sportabzeichen ermittelt. Zum Wettbewerb können Projekte mit einem direkten Bezug zum Deutschen Sportabzeichen eingereicht werden, die im Jahr 2025 abgeschlossen worden sind. Sie können beispielsweise Initiativen aus den Bereichen Sportliche Leistung, Inklusion, Integration, Innovation oder Kooperationen beschreiben und motivieren Menschen zur Bewegung und der Teilnahme am Deutschen Sportabzeichen. Diese Projekte werden als Wettbewerbsbeiträge bezeichnet.

    Mit der Teilnahme am Sportabzeichen-Wettbewerb 2025 der Sparkassen- Finanzgruppe erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

  2. Veranstalter

    Veranstalter des Wettbewerbes ist:
    Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Charlottenstraße 47, 10117 Berlin, Tel.: 0049 30 202250, Fax: 0049 30 20225250, E-Mail: info@dsgv.de, Website: www.dsgv.de.
    Er ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz‐Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
    Der DSGV hat die sindholm GmbH, Zollhof 6, 40221 Düsseldorf mit der technischen Umsetzung des Wettbewerbs beauftragt.

  3. Wettbewerbszeitraum

    Der Wettbewerb findet im Zeitraum vom 1. April 2025 (23:59 Uhr) bis 31. Dezember 2025 (24:00 Uhr) statt. Teilnahmeberechtigt ist nur, wessen Bewerbung bis spätestens 23:59 Uhr des letzten Wettbewerbstags (31. Dezember 2025) auf der Website https://sportabzeichen-wettbewerb.de eingegangen ist.

  4. Teilnahmeberechtigter Personenkreis

    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren sowie alle Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen oder Kindertagesstätten, Vereine, soziale Einrichtungen, öffentlich-rechtliche Institutionen wie Polizei, Feuerwehr oder die Bundeswehr und Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe mit Sitz in Deutschland.

    Juristische Personen müssen durch natürliche Personen (Ansprechpartner) vertreten werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich. Ein Teilnehmer darf lediglich eine Bewerbung einreichen.

    Nicht teilnehmen dürfen der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V., die sindholm GmbH, die Deutschen Sport-Marketing GmbH, der Deutsche Olympische Sportbund und der Deutsche Behindertensportverband sowie deren Mitarbeiter und ihre Familienangehörigen und für die Entscheidung bestellte Jurymitglieder.

  5. Teilnahme und Bewerbungsprozess

    Die Teilnahme am Sportabzeichen-Wettbewerb erfolgt durch Ausfüllen und Übermittelung des Teilnahmeformulars im Wettbewerbsportal auf der Website https://sportabzeichen-wettbewerb.de durch den Teilnehmer und ist ausschließlich im genannten Wettbewerbszeitraum möglich. Folgende Angaben im Teilnahmeformular sind erforderlich und führen zur Anlage eines Wettbewerbsbeitrag:

    • Kontaktdaten des Teilnehmers oder des Ansprechpartners bei juristischen Personen:
      • Vorname
      • Nachname
      • E-Mail-Adresse
    • Angabe von Informationen zum Projekt:
      • nitiator oder Institution (Verein, Bildungseinrichtung, Sparkasse, Einzelperson, etc.)
      • Projektname
      • Bewerbungstext (Der Bewerbungstext beschreibt die Idee, die Umsetzung, die sozialen Aspekte des Projektes sowie den Zusammenhang zum Deutschen Sportabzeichen. Eingereichte Projekte müssen bereits für das Jahr 2025 abgeschlossen sein. Der Text kann max.1.000 Zeichen umfassen.)
      • PLZ und Ort (der Projekt-Umsetzung).
    • Upload eines Bildes (bspw. vom Projekt, dem Verein oder eines Logos). Der Teilnehmer bestätigt im Zuge des Uploads unverzüglich, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an dem Bild ist oder aber anderweitig berechtigt ist (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), das Bild hochzuladen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach den Teilnahmebedingungen einzuräumen. Das Bild darf eine Gesamtgröße von 8 MB nicht überschreiten und ist als jpeg, png, tiff oder pdf anzuliefern. Andernfalls kann ein ungewollter Beschnitt nicht vermieden werden.
    • Bestätigung der Annahme der Teilnahmebedingungen und der Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise.

    Anschließend muss der Teilnehmer das Teilnahmeformular und somit den Wettbewerbsbeitrag dem Veranstalter über die automatische Sendefunktion zusenden.

    Nach Eingang des Wettbewerbsbeitrages erfolgt eine Prüfung durch den Veranstalter. Mit Zugang der Bestätigung der Veröffentlichung des Wettbewerbsbeitrages beim Teilnehmer gilt der Wettbewerbsbeitrag als dem Veranstalter übergeben. Zeitgleich erscheint der Wettbewerbsbeitrag auf der Internetseite https://sportabzeichen-wettbewerb.de.

    Eine Möglichkeit zur Änderung der Inhalte wird dem Teilnehmer vom Veranstalter innerhalb des Wettbewerbszeitraums eingeräumt. Anschließend sind keine weiteren Änderungen mehr möglich. Der Änderungsbedarf muss an die mit der Bestätigung versandte E-Mailadresse übermittelt werden.

    Der Veranstalter behält sich vor, Text- oder Bildbeiträge nach unten genannten Kriterien („Ausschluss von Teilnehmern“) vom Wettbewerb auszuschließen. Die Teilnehmer werden bei einem Ausschluss per E-Mail informiert.

    Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens und seines Beitrages auf der Internetseite https://sportabzeichen-wettbewerb.de einverstanden. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

  6. Preise
    1. Art der Preise

      Es werden zehn Einzelpreise im Wert von jeweils 2.500 Euro vergeben.

    2. Ermittlung der Preise

      Über die Preisträger und somit die Vergabe der Preise entscheidet eine vom Veranstalter bestimmte Jury, bestehend aus Vertretern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) sowie aktiven oder ehemaligen Spitzenathletinnen oder -athleten.

      Jedes Jurymitglied bestimmt die eigenen zehn Favoriten und vergibt an diese jeweils einen Punkt. Die zehn Projekte mit den meisten Gesamtpunkten werden prämiert. Bei Stimmgleichstand entscheidet die Stimme des Veranstalters.
      Die Entscheidung der Jury ist für alle Teilnehmer bindend und kann nicht angefochten werden.

    3. Benachrichtigung der Preisträger und Annahme der Preise

      Die Preisträger werden bis zum 31. März 2026 per E-Mail unter Verwendung der im Teilnahmeformular angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Meldet sich der Preisträger nicht innerhalb von 6 Wochen nach dem Absenden dieser Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Preis. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, einen neuen Preisträger nach Punkt 6.2 dieser Teilnahmebedingungen zu ermitteln. Gleiches gilt, wenn der Preisträger den Preis nicht annimmt. Mit der Annahme des Preises wird der Preisträger mit den eingereichten Aktionsinhalten auf der Wettbewerbsseite und gegebenenfalls medial veröffentlicht.

    4. Auszahlung der Preise

      Die Preise werden auf ein deutsches Girokonto überwiesen. Die Preise können nicht bar ausgezahlt, mit offenen Forderungen verrechnet oder auf eine andere Person übertragen werden. Die Kontodaten werden mit der Benachrichtigung in einem separaten Rückmeldeformular abgefragt. Die Geldpreise sind an sportbezogene, möglichst Sportabzeichen-bezogene, Sachausgaben oder Veranstaltungen gebunden. Die Verwendungszwecke werden abgefragt und müssen per Unterschrift bestätigt werden.

  7. Urheber- und Persönlichkeitsrechte

    Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf den Zweck der Teilnahme am Wettbewerb und den Zweck der Berichterstattung über Wettbewerb, u.a. zur Verwendung auf dem Wettbewerbsportal und in sozialen Netzwerken, sowie zum Zweck der Darstellung des Engagements des Veranstalters im Bereich Sportförderung beschränkte einfache Nutzungsrecht, und zwar ein für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an dem von ihm eingesandten Wettbewerbsbeitrag (Bilder, Text u.ä.) sowie der Beitragsidee, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig ist, ein.

    Die Einräumung erstreckt sich auf alle Verwertungsrechte. Hierzu zählen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet sowie das Recht zur Bearbeitung oder Umgestaltung der Beiträge einschließlich Bilder. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich.

    Der Veranstalter ist berechtigt, vorgenannte Rechte auch den angeschlossenen Instituten und sonstigen Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe einzuräumen.

    Der Teilnehmer versichert, dass der durch ihn eingesandte Wettbewerbsbeitrag, einschließlich Bilder, frei von den Rechten Dritter – z. B. Urheberrechte, sonstige Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, sowie Rechte nach Kunsturhebergesetz und Datenschutzrecht ist, die der Nutzung nach diesen Teilnahmebedingungen entgegenstehen, und er frei über den Wettbewerbsbeitrag, einschließlich Bilder verfügen darf. Insbesondere garantiert er, dass die Rechte sämtlicher Personen, die auf hochgeladenen Bildern abgebildet sind, insbesondere das Recht am eigenen Bild, beachtet wurden und er sich die entsprechenden Nutzungs- und Weitergaberechte hat einräumen lassen. Zu einer Nutzung des durch den Teilnehmer eingereichten Wettbewerbsbeitrags oder sonstiger Daten ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet.

  8. Änderung der Teilnahmebedingungen/Beendigungsrecht

    Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten; dies gilt insbesondere soweit die Änderung aufgrund von Gesetzesänderungen oder technischer Erfordernisse erforderlich ist. Sofern die Teilnahmebedingungen geändert werden, werden diese auf der Webseite https://sportabzeichen-wettbewerb.de veröffentlicht.

    Der Veranstalter behält sich außerdem vor, den Wettbewerb jederzeit und ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.

  9. Ausschluss von Teilnehmern

    Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder wenn sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Beiträge ohne klaren Bezug zum Sportabzeichen, mit politischen Botschaften oder Beiträge, die nicht den Grundsätzen des Wettbewerbs entsprechen sowie Aktionen außerhalb des Aktionszeitraums (01.04.2025 – 31.12.2025), können ebenfalls vom Veranstalter ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Projekte und Aktionen, die lediglich geplant, aber nicht abgeschlossen umgesetzt wurden. Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern. Einen Nachweis braucht der Veranstalter dafür nicht zu führen. Ein Verdacht auf solche Handlungen ist für den Ausschluss ausreichend. Der Veranstalter dokumentiert dies intern.

  10. Haftung

    Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages gerade ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, im Falle der Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien.

    Der Veranstalter haftet nicht für die unvollständige Übermittlung der Daten des Teilnehmers, sowie für sonstige Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren, es sei denn er hat die Schäden nach dem vorstehenden Absatz zu vertreten.

  11. Datenschutz

    Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, ist die Angabe personenbezogener Daten durch den Teilnehmer unerlässlich.
    Es werden folgende personenbezogene Daten erfasst:

    • Vorname
    • Nachname
    • Ort und Postleitzahl
    • E-Mail-Adresse
    Die veröffentlichten Beiträge enthalten das eingereichte Bild, den Bewerbungstext und die einreichende Institution. Bei Einzelpersonen wird hier der Name angegeben. Die personenbezogenen Daten und eingetragenen Wettbewerbsdaten werden für die Preisverleihung an einzelne Sparkassen und zur Durchführung einzelner regionaler Sportabzeichen-Wettbewerbe an die Regionalverbände der Sparkassen-Finanzgruppe weitergegeben. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn der Teilnehmer zugestimmt hat oder eine rechtliche Pflicht zur Weitergabe der Daten besteht.

    Während des Wettbewerbszeitraums werden die Daten zusätzlich genutzt, um die Beteiligung am Wettbewerb auszuwerten und die Gewinner zu ermitteln und zu kontaktieren. Im Zusammenhang mit dem Sportabzeichen-Wettbewerb stehende organische Posts, die über Social-Media veröffentlicht werden, müssen nach Beendigung der Vertragslaufzeit nicht gelöscht werden.

    Die Nutzung personenbezogener Daten zu werblichen Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet und nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht.

    Zur Durchführung und Abwicklung dieses Gewinnspiels hat der Veranstalter, DSGV, die Agentur sindholm GmbH, Zollhof 6, 40221 Düsseldorf beauftragt. Sie kommt bestimmungsgemäß mit den Daten der Teilnehmer in Kontakt und ist zum Datenschutz verpflichtet worden.

    Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Daten sind erforderlich, um die Teilnahme an dem Wettbewerb zu ermöglichen und diesen durchzuführen. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für das Vertragsverhältnis bzw. vertragsähnliche Verhältnis nicht objektiv unerlässlich sind, erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO („Interessenabwägung“). Das Interesse des Veranstalters liegt insoweit dann in der Durchführung des Wettbewerbs.

    Weitere Hinweise zum Datenschutz und auch Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten können dem Menüpunkt „Rechtliches“ auf dieser Seite entnommen werden.

    Im Übrigen erklären wir hier die Datenschutzhinweise DSGV / Bereich Sportförderung für anwendbar und unterwerfen diesen Wettbewerb dem dortigen Schutzniveau, mit der Maßgabe, dass die Durchführung des hiesigen Wettbewerbs den vertraglichen Zweck darstellt. Die Datenschutzhinweise sind einsehbar unter folgendem Link (im Unterpunkt „Datenschutzhinweise nach der DS-GVO / Bereich Sportförderung“ unter „Downloads“ als PDF): https://www.dsgv.de/unsere-verantwortung/gesellschaftliches-engagement/sportfoerderung.html.

  12. Schlussbestimmungen

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

Teilnahmebedingungen zur Aktion Sportabzeichen-Finisher-Shirt 2025 der Sparkassen-Finanzgruppe.

  1. Allgemeines

    Mit dem Sportabzeichen-Wettbewerb 2025 der Sparkassen-Finanzgruppe wird soziales Engagement belohnt. Ergänzend zu diesem Wettbewerb wird das Erlangen des Deutschen Sportabzeichens 2025 mit einem kostenfreien Sportabzeichen-Finisher-Shirt 2025 belohnt. Die Shirts liegen in limitierter Stückzahl von maximal 10.000 Stück vor und werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben, bis der Bestand aufgebraucht ist. Mit der Teilnahme an der Aktion Sportabzeichen-Finisher-Shirt 2025 erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

  2. Veranstalter

    Veranstalter der Aktion ist:
    Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Charlottenstraße 47, 10117 Berlin, Tel.: 0049 30 202250, Fax: 0049 30 20225250, E-Mail: info@dsgv.de, Website: https://www.dsgv.de.
    Er ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz‐Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
    Der DSGV hat die sindholm GmbH, Zollhof 6, 40221 Düsseldorf mit der technischen Umsetzung der Aktion beauftragt.

  3. Aktionszeitraum

    Die Aktion findet im Zeitraum vom 1. April 2025 (00:00 Uhr) bis 31. Dezember 2025 (23:59Uhr) statt. Teilnahmeberechtigt ist nur, wessen Anfrage bis spätestens 23:59 Uhr des letzten Aktionstages (31. Dezember 2025) auf der Website https://sportabzeichen-wettbewerb.de eingegangen ist. Solange ausreichend Finisher-Shirts vorhanden sind, nehmen wir auch im ersten Quartal 2026 Anfragen für das Jahr 2025 entgegen. Der Zeitraum endet früher, wenn der Bestand der limitierten Sportabzeichen-Finisher-Shirts vor Ende des offiziellen Aktionszeitraums aufgebraucht ist.

  4. Teilnahmeberechtigter Personenkreis

    Zur Teilnahme sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland berechtigt, die das Deutsche Sportabzeichen im Jahr 2025 abgelegt haben. Minderjährige Personen müssen sich zur Teilnahme an der Aktion Sportabzeichen-Finisher-Shirt 2025 durch einen volljährigen gesetzlichen Vertreter vertreten lassen. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich. Ein Teilnehmer darf lediglich einmal an der Aktion teilnehmen. Eine Teilnahme ist nur durch den Teilnehmer persönlich bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter zulässig. Die Anfrage für mehrere Personen zeitgleich ist nicht möglich.

    Teilnehmer müssen ein im Jahr 2025 abgelegtes Deutsches Sportabzeichen nachweisen können. Es liegen die Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugrunde, die für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens gelten. Dazu zählen auch die Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) schreibt ein Mindestalter von sechs Jahren für die Prüfung zum Deutschen Sportabzeichen vor. Die ausführlichen Bedingungen des DOSB zum Sportabzeichen können auf der Internetseite https://www.deutsches-sportabzeichen.de eingesehen werden.

    Nicht angerechnet werden sonstige sportliche Abzeichen wie das Tanzsportabzeichen, Judo-Sportabzeichen, u. a.

  5. Teilnahme

    Die Teilnahme an der Aktion erfolgt durch Ausfüllen und Übermittlung des Teilnahmeformulars auf der Website https://sportabzeichen-wettbewerb.de und ist ausschließlich im Aktionszeitraum möglich.

    Angabe der persönlichen Informationen des Teilnehmers: :

    • Vorname
    • Nachname
    • Konfektionsgröße
    • Geburtsdatum

    Bei Angabe des Geburtsdatums wird die Volljährigkeit des Teilnehmers geprüft. Sollte der Teilnehmer minderjährig sein, müssen Angaben durch den gesetzlichen Vertreter getätigt werden. Diese enthalten Abfragen zu den Angaben des gesetzlichen Vertreters:

    • Vorname
    • Nachname
    • Geburtsdatum
    • Straße und Hausnummer
    • Postleitzahl und Ort
    • E-Mail-Adresse

    Bei volljährigen Teilnehmern erscheint die zusätzliche Abfrage der Daten des gesetzlichen Vertreters nicht. Hier werden direkt die folgenden Informationen des Teilnehmers abgefragt:

    • Straße und Hausnummer
    • Postleitzahl und Ort
    • E-Mail-Adresse

    Upload der Sportabzeichen-Urkunde oder einer vorläufigen Sportabzeichen-Urkunde des Teilnehmers für das Jahr 2025. Die Datei darf eine Gesamtgröße von 8 MB nicht überschreiten und ist im Format pdf oder jpg anzuliefern. Mit Upload der Urkunde bestätigt der Teilnehmer, dass das in der Urkunde angegebene Deutsche Sportabzeichen durch ihn selbst oder – im Falle der Teilnahme für Minderjährige – durch die Person, die das Sportabzeichen-Finisher-Shirt 2025 erhält, im Jahr 2025 abgelegt wurde.

    Der Teilnehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter bestätigt die Annahme der Teilnahmebedingungen und die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise vor Versand der Anmeldung.

    Bei Befüllung durch den gesetzlichen Vertreter muss vor Versand zudem bestätigt werden, dass als gesetzlicher Vertreter für den Teilnehmer gehandelt wird.

    Anschließend muss der Teilnehmer das Formular dem Veranstalter über die automatische Sendefunktion zusenden. Eine automatisch aus dem System generierte E-Mail wird an den Teilnehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter versandt.

    Sobald der Teilnehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter den Erhalt dieser E-Mail durch Anklicken des darin enthaltenen Links bestätigt hat, wird die manuelle Prüfung, insbesondere der Urkunde, durch den Veranstalter durchgeführt.

    Nach der Freigabe bei der manuellen Prüfung erhält der Teilnehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter per E-Mail die Bestätigung, dass sich das Sportabzeichen-Finisher-Shirt 2025 auf dem Versandweg befindet.

    Erfolgt keine Freigabe bei der manuellen Prüfung oder ist der Bestand an Sportabzeichen-Finisher-Shirts 2025 aufgebraucht, erhält der Teilnehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter eine entsprechende Information. Die Entscheidung aus der manuellen Prüfung und über den tatsächlichen Bestand an Sportabzeichen-Finisher-Shirts 2025 ist für alle Teilnehmer bindend und kann nicht angefochten werden.
    Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer nach unten genannten Kriterien („Ausschluss von Teilnehmern“) von der Aktion auszuschließen. Die Teilnehmer werden bei einem Ausschluss per E-Mail informiert.
    Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos. Ein Anspruch auf ein Sportabzeichen-Finisher-Shirt 2025 besteht nicht.

  6. Benachrichtigung und Erhalt

    Der Teilnehmer wird direkt nach der manuellen Prüfung per E-Mail unter Verwendung der im Teilnahmeformular angegebenen Daten über den Versand des Sportabzeichen-Finisher-Shirts 2025 oder die Ablehnung seiner Abrufanfrage benachrichtigt.

    Das Sportabzeichen-Finisher-Shirt 2025 wird an die im Teilnahmeformular angegebene Postadresse kostenlos versandt. Eine nachträgliche Ablehnung des Erhalts ist nur möglich, solange die manuelle Prüfung nicht beendet und das Sportabzeichen-Finisher-Shirt 2025 noch nicht versandt wurde.

  7. Änderung der Teilnahmebedingungen/Beendigungsrecht

    Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten; dies gilt insbesondere soweit die Änderung aufgrund von Gesetzesänderungen oder technischer Erfordernisse erforderlich ist. Sofern die Teilnahmebedingungen geändert werden, werden diese auf der Webseite https://sportabzeichen-wettbewerb.de veröffentlicht.

    Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Aktion jederzeit und ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.

  8. Ausschluss von Teilnehmern

    Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen. Dies gilt insbesondere:

    • wenn das Deutsche Sportabzeichen nicht im Jahr 2025 erlangt wurde
    • bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen
    • bei Fälschung von Informationen oder Dokumenten
    • wenn sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen

    Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Versandzusagen revidieren und das Sportabzeichen-Finisher-Shirt 2025 zurückfordern.

  9. Haftung

    Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages gerade ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, im Falle der Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien.

    Der Veranstalter haftet nicht für die unvollständige Übermittlung der Daten des Teilnehmers, sowie für sonstige Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren, es sei denn er hat die Schäden nach dem vorstehenden Absatz zu vertreten.

  10. Datenschutz

    Um an der Aktion teilnehmen zu können, ist die Angabe personenbezogener Daten durch den Teilnehmer unerlässlich.

    Im Zuge der Aktion werden persönlichen Informationen des Teilnehmers erhoben:

    • Vorname
    • Nachname
    • Konfektionsgröße
    • Geburtsdatum

    Bei volljährigen Teilnehmern werden zudem direkt die folgenden Informationen erhoben:

    • Straße und Hausnummer
    • Postleitzahl und Ort
    • E-Mail-Adresse

    Sollte der Teilnehmer minderjährig sein, werden vom gesetzlichen Vertreter folgende Informationen erhoben:

    • Vorname
    • Nachname
    • Geburtsdatum
    • Straße und Hausnummer
    • Postleitzahl und Ort
    • E-Mail-Adresse

    Der Teilnehmer bestätigt mit Absenden des Teilnahmeformulars, dass er für sich selbst oder als gesetzlicher Vertreter für einen minderjährigen Teilnehmer handelt und keinerlei Daten Dritter an den Veranstalter übermittelt.

    Die oben genannten erforderlichen personenbezogenen Daten werden an die mit der Durchführung der Aktion beauftragte sindholm GmbH, Zollhof 6, 40221 Düsseldorf weitergegeben und von dieser zu diesem Zwecke verarbeitet. Die erforderlichen personenbezogenen Daten für den Versand der Sportabzeichen-Finisher-Shirts 2025 werden dem Dienstleister Meyer&Meyer Logistikzentrum Osnabrück GmbH & Co. KG, Hettlicher Masch 15/17, 49084 Osnabrück ausschließlich zum Zweck des Versands übermittelt. Diese beauftragten Unternehmen kommen bestimmungsgemäß mit den Daten der Teilnehmer in Kontakt und sind zum Datenschutz verpflichtet worden.

    Die personenbezogenen Daten werden darüber hinaus nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn der Teilnehmer zugestimmt hat oder eine rechtliche Pflicht zur Weitergabe der Daten besteht.

    Während des Aktionszeitraums nutzt der DSGV die Daten zusätzlich, um die Beteiligung an der Aktion auszuwerten und die Teilnehmer zur Abwicklung der Aktion zu kontaktieren.

    Die Nutzung personenbezogener Daten zu werblichen Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die im Rahmen der Aktion erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zur Durchführung der Aktion verwendet und nach Abschluss der Aktion gelöscht. Der Teilnehmer kann jederzeit seine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten widerrufen und somit von der Teilnahme zurücktreten.

    Zur Durchführung und Abwicklung dieser Aktion hat der Veranstalter, DSGV, die Agentur sindholm GmbH, Zollhof 6, 40221 Düsseldorf sowie den Versanddienstleister sindholm GmbH, Zollhof 6, 40221 Düsseldorf beauftragt. Sie kommen bestimmungsgemäß mit den Daten der Teilnehmer in Kontakt und sind zum Datenschutz verpflichtet worden.

    Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Daten sind erforderlich, um die Teilnahme an der Aktion zu ermöglichen und diese durchzuführen. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für das Vertragsverhältnis bzw. vertragsähnliche Verhältnis nicht objektiv unerlässlich sind, erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO („Interessenabwägung“). Unser Interesse liegt insoweit dann in der Durchführung der Aktion.

    Weitere Hinweise zum Datenschutz und auch Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten können unter „Datenschutz“ auf dieser Seite entnommen werden.

    Im Übrigen erklären wir hier die Datenschutzhinweise DSGV / Bereich Sportförderung für anwendbar und unterwerfen diese Aktion dem dortigen Schutzniveau, mit der Maßgabe, dass die Durchführung der hiesigen Aktion den vertraglichen Zweck darstellt. Die Datenschutzhinweise sind einsehbar unter folgendem Link (im Unterpunkt „Datenschutzhinweise nach der DS-GVO / Bereich Sportförderung“ unter „Downloads“ als PDF): https://www.dsgv.de/unsere-verantwortung/gesellschaftliches-engagement/sportfoerderung.html.

  11. Schlussbestimmungen

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.